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Zehnter Jahrestag des Landesgesetzes Nr. 7/2015 zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Zehnter Jahrestag

„Menschen mit Behinderungen müssen teilhaben und überall mit dabei sein können“, das wurde vor genau zehn Jahren schwarz auf weiß festgehalten und deshalb wurde das Landesgesetz Nr. 7/2015 erlassen, ein wichtiges Instrument zur Förderung und Unterstützung der Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

In den letzten Jahren wurde viel getan, um dieses Ziel zu verwirklichen, und es ist zu hoffen, dass noch viel mehr getan werden kann, damit die Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen grundlegenden Lebensbereichen des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes zur gemeinsamen Normalität wird.

Wenn wir wollen, dass sich dieser partizipative Prozess optimal entfalten kann, müssen wir Platz schaffen, einen Schritt zurücktreten und Menschen mit Behinderung als Hauptakteure und aktive Ressourcen zulassen. Nur so können wir eine integrative, gerechte und partizipative Gesellschaft aufbauen.

Anlässlich dieses wichtigen Jahrestages möchte der BSB an das Landesgesetz Nr. 7/2015 erinnern, das auch in einfacher Sprache verfügbar ist, damit es von allen gelesen, bekannt, verstanden, studiert und genutzt werden kann. Wir sind der Meinung, dass dies ein grundlegendes Instrument zur Förderung einer Kultur der Inklusion und der gemeinsamen Teilhabe ist.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer offeneren und inklusiveren Gesellschaft.

Landes-Gesetz 7/2015

16.07.2025

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