Unsinniger Donnerstag und Faschingsdienstag bleiben die Verwaltungsämter am Nachmittag geschlossen

Fasching Kinder

Die Ämter der Verwaltung bleiben - wie vom Gesetz vorgesehen - an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstag (16. Februar 2023) und des Faschingsdienstags (21. Februar 2023) geschlossen.


Die essentiellen Dienste werden natürlich gewährleistet.

10.02.2023

DEU