Tagespflegeheime für pflegebedürftige Personen

Spezialisierte Einrichtung zur Aufnahme, Betreuung und Pflege von vollkommen pflegebedürftigen Senioren.

Aufnahmegesuche

Die Aufnahmegesuche müssen bei der Bozner Anlaufstelle für Pflege und Betreuung (siehe Punkt 5.2 für Adressen und Öffnungszeiten) eingereicht werden.

Die Bewertung im Hinblick auf die Aufnahme wird vom geriatrischen Bewertungsteam durchgeführt.  Das Bewertungsteam setzt sich zusammen aus einer Sozialassistentin oder einem Sozialassistenten des BSB, einer Krankenpflegerin oder einem Krankenpfleger des Gesundheitssprengels, den Pflegedienstleiterinnen oder den Pflegedienstleitern der beiden betrieblichen Tagespflegeheime und dem Direktor der Abteilung stationäre und teilstationäre Dienste. Sollte diese Bewertung negativ ausfallen, werden die ansuchenden Personen schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. In diesem Schreiben werden auch alle möglichen Alternativlösungen bekanntgegeben.

Das oben genannte Team bewertet, in welchem der beiden Tagespflegeheime die als geeignet eingestufte Nutzerin oder der als geeignet eingestufte Nutzer untergebracht wird.

Im Normalfall beläuft sich der Mindestbesuch eines Tagespflegeheims auf zwei Tage pro Woche (als zwei Zutritte zum Tagespflegeheim zu verstehen). Nach einer angemessenen Frist (mindestens 10 Zutritte) können die Dienstnutzerinnen und Dienstnutzer und/oder die jeweiligen Bezugspersonen eine Änderung des vereinbarten Besuchsplans anfordern. Das jeweilige Tagespflegeheim wird das Ansuchen je nach Platzverfügbarkeit und im Einvernehmen mit dem zuständigen Krankenpflegedienst des Gesundheitssprengels bewerten.

Der Zutrittsplan wird von der Verantwortlichen oder dem Verantwortlichen des Tagespflegeheimes in Beachtung der Bedürfnisse der Dienstnutzerinnen und Dienstnutzer sowie anhand der Platzverfügbarkeit festgelegt. Der Zutrittsplan kann eventuell nach einer Eingewöhnungszeit festgelegt werden, die höchstens 10 Zutritte umfassen darf. Sowohl der Zutrittsplan als auch der Besuchsplan müssen schriftlich ausgearbeitet und von den Dienstnutzerinnen und Dienstnutzern bzw. von den Bezugspersonen (Angehöriger, Vormund oder Sachwalter) sowie von der, für die Einrichtung  zuständigen, Führungskraft unterzeichnet werden.

Der Aufenthalt der Dienstnutzerinnen und Dienstnutzer an zwei oder mehreren Tagen pro Woche kann sich in Beachtung der  Öffnungszeiten der Tagespflegeheime (von 8.00 bis 18.00 Uhr) auf die folgenden Zeitfenster erstrecken:
1 - Ganztagsbesuch: 8 Stunden, von 8.00 bis 16.00 Uhr (1 Mahlzeit vorgesehen);
2 - verlängerter Ganztagsbesuch: 10 Stunden, von 8.00 bis 18.00 Uhr (2 Mahlzeiten vorgesehen);
3 - Halbtagsbesuch: 5 Stunden, von 8.00 bis 13.00 Uhr oder von 13.00 bis 18.00 Uhr (1 Mahlzeit vorgesehen).

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