Hallenschwimmbad in der Fagenstrasse 14

Die Struktur, für die ein Antrag auf eine Nutzungserlaubnis gestellt werden kann, ist die folgende:
    • Hallenschwimmbad in der Fagenstrasse 14

Wer kann einen Antrag stellen?
    • Unternehmen/Verbände/Körperschaften, die präventive und therapeutische Aktivitäten zugunsten von Menschen mit Behinderungen  sowie Maßnahmen zu deren sozialer Integration durchführen;
    • Unternehmen/Verbände/Körperschaften, die Rehabilitationsmaßnahmen durchführen;
    • Unternehmen/Vereine/Körperschaften, die Amateursport betreiben.

Zugang zum Dienst
Frist für die Einreichung von Anträgen zur Nutzung des Hallenbades für das Jahr September 2024 - Juni 2025: bis 01/04/2024

Modalitäten zum Antragsverfahren
1. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro bei (gemäß Artikel 3 des Tarifs im Anhang des D.P.R. 642/72). Wird der Antrag von Hand unterzeichnet, muss eine Kopie des Ausweises des unterzeichnenden gesetzlichen Vertreters der Vereinigung beigefügt werden.
2. Scannen Sie den Antrag mit der aufgeklebten Stempelmarke ein und senden Sie ihn per PEC-Post an assb@legalmail.it oder an die Mailadresse handicap@aziendasociale.bz.it.
3. Laden Sie die Betriebsordnung für die Nutzung und den Jahreskalender der Aktivitäten und Schließungen des Hallenbades in der Via Fago 14 herunter.

Kriterien für die Zuweisung
Nach Einreichung des Antrags erstellt das Amt für Menschen mit Behinderungen eine Rangliste für die Nutzung des Hallenbads, die dann innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist auf der digitalen Amtstafel veröffentlicht wird.
Die Zuteilungskriterien sehen eine Rangfolge vor, die sich nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und dem Sitz der Unternehmen/Vereinigungen/Körperschaften richtet.

Die im Hallenbad-Nutzungsplan gewährten Stunden werden im Verhältnis zu den verfügbaren Konzessionsstunden in Bezug auf den Nutzungskalender, der für Personen aus den Diensten des Amtes für Menschen mit Behinderungen erstellt wurde, im Verhältnis zu den von jeder Gesellschaft/Vereinigung/Körperschaft beantragten Stunden und, wenn möglich, nach der im Antrag angegebenen Präferenzfolge vergeben.
Jede Körperschaft/jeder Verband/jedes Unternehmen kann eine maximale Stundenzahl von 14 Stunden pro Woche beantragen.
Die Bekanntgabe der Konzessions- und Nutzungspläne erfolgt durch den BSB mittels eines Konzessionsschreibens an die Unternehmen/Verbände/Körperschaften innerhalb von 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Rangliste auf der Amtstafel.
• Die Unternehmen/Verbände/Körperschaften, die die Konzession des Plans für die Nutzung des Wasserraums ganz oder teilweise nicht akzeptieren, müssen dies dem BSB, Amt für Menschen mit Behinderungen, schriftlich per PEC-Mail an assb@legalmail.it oder an die E-Mail-Adresse handicap@aziendasociale.bz.it innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Konzession mitteilen.
• Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Antrag sind schriftlich an den BSB, Amt für Menschen mit Behinderungen, per PEC-Mail an assb@legalmail.it oder an die E-Mail-Adresse handicap@aziendasociale.bz.it zu übermitteln.
• Wenn die Unternehmen/Verbände/Körperschaften nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Konzession einen schriftlichen Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Antrags auf Nutzung des Wasserraums gestellt haben, gilt der Antrag als angenommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt demnach unabhängig von der Nutzung des zugewiesenen Wasserraumes.

Preise und Auflagen
• Für die Nutzung des Hallenbads werden vierteljährliche Rechnungen ausgestellt;
• Der Stundensatz für die Nutzung des Pools beträgt 53,03 € + 22 % MwSt. (64,70 € inkl. MwSt.);
• Alle Schäden, die am Hallenbad und an der Ausstattung entstehen, müssen von den benutzenden Unternehmen/Verbänden/Körperschaften ersetzt werden.


Nutzungsverordnung des BSB für das Schwimmbad in der Fagenstrasse 14

Jahreskalender der Öffnungstage des Hallenbades

Wöchentlicher Zeitplan der verfügbaren Stunden

Formulare

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