Wohneinrichtungen und teilstationäre Dienste

Wohneinrichtungen

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  Dienstcharta - Amt für Menschen mit Behinderung und 
  in psychischer Notlage
(2012)
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WOHNHEIM / WOHNHEIMGRUPPE

Das Wohnheim und die Wohnheimgruppe sind zwei stationäre Dienste, die in stabiler Form Gruppen mittelschwer und schwer behinderter Personen oder Personen beherbergen, die wegen ihrer Behinderung eine dauerhafte und kontinuierliche Betreuung benötigen.
Im Laufe des Tages besuchen beinahe alle Bewohner (die schwerwiegendsten Fälle ausgenommen) eine Tageseinrichtung des B.S.B. (vgl. folgender Absatz). Die Zielsetzung dieser Einrichtungen ist pädagogischer und fürsorglicher Natur da die jeweils angebotenen Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die persönliche Autonomie und Körperpflege zu entwickeln, beizubehalten und zu fördern.


WOHNGEMEINSCHAFT -
In den Wohngemeinschaften des Betriebs für Sozialdienste Bozen leben, im Rahmen einer Wohneinrichtung familiärer Art , Betreute mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die nicht einer dauerhaften und kontinuierlichen Betreuung bedürfen. Der B.S.B. leitet insgesamt fünf Wohneinrichtungen, wobei drei dieser Einrichtungen durch eigene Abkommen mit dem B.S.B. von privatsozialen Trägern geführt werden (3-4-5).
Die zwei, direkt vom B.S.B. geleiteten Wohngemeinschaften für körperlich behinderte Menschen beherbergen insgesamt 15 Betreute.
Von den drei, durch die oben erwähnten Abkommen geleiteten Wohngemeinschaften ist eine auf Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen (3 Plätze) und zwei (eine für Männer und eine für Frauen) auf Menschen mit psychischen Störungen (13 Plätze) ausgerichtet.
Das Leben in den Wohngemeinschaften gleicht stark dem Leben in einer gewöhnlichen Familiengemeinschaft: der B.S.B. gewährleistet nur den Wäschereidienst für die Hauswäsche sowie die Reinigung der Räumlichkeiten; die Reinigung der Kleidung, das Bügeln und die Zubereitung der Mahlzeiten wird hingegen direkt von den Bewohnern, mit Hilfe des Betreuungspersonals, vorgenommen.

BILD - der Websthul


Im Laufe des Vormittages sind die Bewohner der Wohngemeinschaften in Arbeits- und Beschäftigungsgruppen eingebunden (siehe "Offene Dienste").
In den zwei betriebseigenen Wohngemeinschaften wird die durchgehende Betreuung am Nachmittag und in den Nachtstunden (14.00 - 09.00 Uhr) vom zuständigen Personal erbracht.
In den Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Störungen wird weder an den Wochenenden, noch in den Nachtstunden eine Betreuung erbracht.
In der Wohngemeinschaft für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen wird die Betreuung 24 Stunden am Tag gewährleistet.
Der Dienst in den Wohneinrichtungen wird normalerweise 365 Tage im Jahr Gewährleistet.

 

 

Einrichtung Adresse Tel. 0471
WOHNHEIM Fagenstraße 14 (seit November 2006 im ehemaligen Hotel Schwefelbad, Moritzingerweg, 93 untergebracht)

50 23 81

WOHNHEIMGRUPPE Mendelstraße 121 - 124

50 18 37

WOHNGEMEINGRUPPE Europaallee 138

93 54 75

WOHNGEMEINSCHAFT Mendelstraße 121 - 124

20 10 45

WOHNGEMEINSCHAFT
für psychisch Kranke



Mendelstraße 124
Abkommen mit der Genossenschaft  "Consis"

Verwaltungssitz: Galileistraße 2

50 24 23


40 20 74

WOHNGEMEINSCHAFT
für psychisch Kranke
Erbsengasse 10
Abkommen mit der Genossenschaft  "Consis"

32 36 87

BERUFSTRAININGSZENTRUM
für psychisch Kranke


Longonstraße 3
Abkommen mit dem Verein C.I.R.S.

Verwaltungssitz: Frontkämpferstraße 3/2

 27 17 07


WOHNGEMEINSCHAFT
für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen


Dalmatienstraße 62
Abkommen mit "U.I.L.D.M."

Verwaltungssitz: Baristraße 16

50 21 22


92 09 09

Teilstationäre Dienste

Beschäftigungsgruppen - Im Rahmen der sozialen Tages- Betreuungstätigkeit besuchen Personen mit schwerwiegenden Behinderungen Einrichtungen, wo sie in Handwerks-, Kunst-, Spiel- und Erholungstätigkeiten eingebunden werden. Diese Initiativen, also die Beschäftigung und Betreuung, sind darauf ausgerichtet, das Wohlbefinden der Betreuten in Beachtung ihrer reellen Fähigkeiten zu gewährleisten.
Die Betreuten sind in Gruppen unterteilt und nehmen von Montag bis Freitag, von 08.30 bis 15.30 Uhr an den angebotenen Initiativen teil.
Das Tätigkeitsjahr der Einrichtungen stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Im Sommer und zu Weihnachten und Ostern sind die Einrichtungen geschlossen. Die jeweilige Schließungszeitspanne wird den Betreuten und den Familienangehörigen zu Beginn eines jeden Tätigkeitsjahres (Anfang Januar) mitgeteilt.

Geschützte Produktionswerkstätten und Rehabilitationsstätte - Bei den offenen Diensten scheinen auch die geschützten Produktions- und Rehabilitationswerkstätten auf. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen die Arbeits- und Rehabilitationsinitiativen anbieten, die darauf ausgerichtet sind, ein gewisses Maß an sozialer Autonomie zu erlangen. Endziel ist die Integration der Betreuten in den Arbeitsmarkt oder - sollte dies nicht möglich sein - der Aufenthalt in einem Umfeld, das ihrer Würde und Behinderung entspricht.
In den Produktionswerkstätten werden sowohl Erholungs- als auch Arbeitstätigkeiten durchgeführt, wobei letztere bevorzugt werden, weil sie die Integration der Person in den Gebietskontext fördern.

BILD - Produktionswerkstatt


Die Rehabilitationswerkstätten im sozialpsychiatrischen Bereich nehmen psychisch kranke Menschen auf. Die Tätigkeiten in diesen Einrichtungen dienen der Wiedererlangung der Beziehungs- und sozialen Fähigkeiten und der Selbständigkeit, sind auf die Arbeit ausgerichtet und fördern immer das Selbstwertgefühl und die Selbstmotivation der Person.

Anfang Januar wird den Betreuten und den Angehörigen der Jahreskalender der Tätigkeiten mitgeteilt. Die Werkstätten sind im Sommer und zu Weihnachten, Ostern sowie während der Faschingszeit geschlossen.

 

Einrichtung  Adresse Tel.  0471
BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN Fagenstr. 14 (derzeit im ehemaligen Hotel Schwefelbad, Moritzingerweg, 93 untergebracht)

50 23 81

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN Romstr. 100/c, "palazzina rossa"

40 97 72

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN Europaallee 138

20 14 77

GESCHÜTZTE PRODUKTIONSWERKSTÄTTEN Schloss Weineggstr. 2
Romstraße 100/c, "palazzina rossa"

26 60 78
40 86 66

REAHBILITATIONSWERKSTÄTTE KOHLERN
(von 12 Plätzen sind 5 Plätze psychisch Kranken
und 1 Platz für Suchtkranke vorbehalten)
Ortschaft Kohlern 8


32 99 89


SOZIAL-PSYCHIATRISCHE WERKSTÄTTE Drususallee Nr. 325

20 38 33

BILD - logo "der Kirschbaum"Die geschützte Produktionswerkstatt  "DER KIRSCHBAUM" in der Weineggstr. Nr. 2 in Bozen und der KATALOG der Produkte




Der Zugang zum Dienst

Für den Zugang zum Dienst muss man bei den, im Abschnitt "Adresse" angeführten Diensten, ein spezifisches Gesuch einreichen; im Gesuch sind einige Informationen gefordert, die allerdings eigenerklärt werden können.

Die Aufnahme

Die Aufnahme in einer Einrichtung erfolgt auf Antrag des Betreuten oder der Angehörigen, der beim Amt für Menschen mit Behinderung und in Psychischer Notlage eingereicht werden muss. Diesem Antrag muss ein sozialmedizinischer Bericht beiliegen, der vom fachärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes ausgestellt wird.
Die Anträge werden gemeinsam von den Mitarbeitern der Amtsdirektion, vom Team des weiterleitenden Sanitätsdienstes und von den Fachkräften der Einrichtung überprüft. Sobald eine Zieleinrichtung ausgemacht worden ist, werden die Aufnahmemodalitäten vereinbart.
Die Aufnahme ist einer Probezeit unterworfen, in der die effektive Kompatibilität der Person mit dem Dienst überprüft wird. Die endgültige Aufnahmeentscheidung wird vom Direktor des Amtes für Menschen mit Behinderung und in Psychischer Notlage ratifiziert.

Fristen

Die Antwortfristen belaufen sich auf höchstens 30 Tage ab Einlangen des, mit allen notwendigen Unterlagen ausgestatteten, Gesuchs.

Die Kosten des Dienstes

Siehe: Dienstcharta - Amt für Menschen mit Behinderung und in psychischer Notlage (2012)

Adresse