Personal mit befristetem Auftrag
Verfügbare Stellen
- Berufsbild: SOZIALBETREUER
- Funktionsebene: 5
- Berufsbild: ALTENPFLEGER
- Funktionsebene: 5
Arbeite an unserem Projekt als Zivildiener/in
Siehe auch:
- Personaldienstordnung des Betriebs für Sozialdienste Bozen- Ausgabe 2010 (file pdf, 537 KB)
- Wichtige Neuheiten im Bereich der zeitlich begrenzten Personalaufnahme - Jahr 2010 (file pdf, 67,6 KB)
Formulare
- Aufnahmegesuch
um befristete Aufnahme
Fälligkeiten: 28. oder 29. Februar - 31. August (laufendes Jahr)
Die Gesuche müssen, bis spätestens 12.00 Uhr der angegebenen Fälligkeiten einlangen
Wir bitten Sie, in das Verzeichnis der Berufsbilder Einsicht zu nehmen.
1.1. Ersatzerklärung zur Bescheinigung der Zugehörigkeits- bzw. Angliederungserklärung zu einer Sprachgruppe
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Aufnahmegesuch
für spezialisiertes und nichtspezialisiertes Personal zur Betreuung von Menschen mit Behinderung
Fälligkeit: 30. September (laufendes Jahr)
- Im Gesuchsformular ist die Möglichkeit vorgesehen, Eigenerklärungen und Ersatzerklärungen zu den Notariatsakten in Anspruch zu nehmen (Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000).
- Im Sinne dieses Gesetzes kann der Betrieb Wahrhaftigkeit der Angaben überprüfen.
- Die Gesuchformulare können persönlich, mittels Post oder durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden.
- Da die Gesuche auch Ersatzerklärungen zu den Notariatsakten enthalten, muss die Unterschrift im Besein einer beauftragten Bediensteten angebracht werden.
- Sollte der Angestellter ein bereits unterzeichnetes Gesuch durch Post oder über einen Bevollmächtigten einreichen, so muss der dem Formular eine Kopie des eigenen, gültigen Identitätsausweises beilegen.
Allgemeine Informationen
Für Auskünfte kann sich der Kandidat an das Amt für Personalwesen wenden.
Die Aufnahme mit befristetem Vertrag beim Betrieb für Sozialdienste Bozen, öffentliche, instrumentelle Körperschaft der Gemeinde Bozen, dem die Leitung der Sozialdienste auf dem Bozner Stadtgebiet übertragen worden ist, erfolgt im Normalfall durch Aufrufung der Personen, die in eigene, dauerhafte und nach Berufsbildern unterteilte Bewerberlisten eingetragen sind. Die Bewerberlisten werden anhand der Wertung im Studientitel (der als Mindestvoraussetzung für die Aufnahme vorgeschrieben ist) erstellt und im Normalfall jeweils am 1. Mai und 1. November in Beachtung der Eintragungsgesuche aktualisiert werden, die wiederum innerhalb des 28. oder 29. Februar und 31. August eingegangen sind. Die Bewerberlisten werden mit einem Dekret des Betriebsdirektors genehmigt, sind in Berufsbilder und Arbeitszeit- Einteilung unterteilt.
Die Gesuche können auch außerhalb der Fristen eingereicht werden: diese werden nicht für die Rangordnung berücksichtigt, deren Fälligkeit am Nächsten liegt. Diese Gesuche werden erst bei der Erstellung der folgenden Rangordnung in Betracht gezogen.
Bei Auslauf der Rangordnung für ein bestimmtes Berufsbild können auch jene Gesuche in Betracht gezogen werden, die außerhalb der Fristen eingereicht worden sind.