Kinderhorte

Beschreibung des Dienstes

BILD des Innenraumes des Kinderhortes

Der Kinderhort ist ein sozialer Dienst, der eine Erziehungstätigkeit im geimeinnützigen Interesse ausübt sowie Raum, Rhythmus, Menschen und Zuneigung bietet, welche Voraussetzung für die harmonische Entwicklung des Kindes sind (0 – 3 Jahre). Die Familie wird begleitet, unterstützt und in pädagogische Projekte integriert, welche die Individualität aber auch ein aktives Zusammensein fördern.
Der Kinderhort will durch eine enge Zusammenarbeit mit den Familien, durch den ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch und durch gemeinsame Ausbilgungsinitiativen für Fachkräfte und Eltern, die psychopädagogische Entwicklung, die Verpflegung und Pflege der Kinder gewährleisten und dabei, unter Berücksichtigung der jeweiligen Muttersprache, die Sprachfähigkeiten, die kognitiven und motorischen Fähigkeiten, die Selbständigkeit und die Interaktion der Kinder mit Gleichaltrigen und Erwachsenen fördern.
Die Kinder werden zu den unten stehenden Öffnungszeiten aufgenommen; in den Kinderhorten sind, in Beachtung der gesetzlich festgesetzten Personalstandards, spezifisch ausgebildete Fachkräfte tätig. Die Betreuungs- und Erziehungstätigkeit, wie auch die Erholungs- und Spieltätigkeiten werden in Beachtung der Richtlinien erbracht, die im pädagogischen Projekt festgesetzt sind.

Siehe
: Dienstcharta Kinderhorte

Die Kinderhorte haben die ISO Zertifizierung für Qualitätsmanagement erhalten..  







Stundenplan

Der Kinderhort bleibt, von Montag bis Freitag, mindestens acht Stunden täglich geöffnet.Die Öffnungszeiten sind flexibel und  je nach ausgewählter Besuchszeit verschieden.

  • Normale Öffnungszeiten
    Eingang: 07.30 – 09.00 Uhr
    Ausgang: 12.15 – 12.45 Uhr oder 14.30 – 15.30 Uhr
  • Verlängerte Öffnungszeiten
    Eingang: 07.30 – 09.00 Uhr
    Ausgang: 16.30 – 17.00 Uhr oder 17.30 – 18.00 Uhr
    (gilt nur für die Kinderhorte in der Mailandstraße und in der Venedigerstraße)

Die Übergabe und das Abholen der Kinder müssen von den Eltern oder einer anderen, mindestens 16-jährigen und eigens dazu ermächtigten Person vorgenommen werden.

Öffnungszeiten

Alle Kinderhorte des Betriebs sind das gesamte Jahr über von Montag bis Freitag geöffnet; ausgenommen sind hierbei ein Monat Sommerpause im Juli oder August, die Feiertage sowie die Weihnachts- und Osterzeit. Aufgrund der Anfragen und der Anzahl der verfügbaren Plätze werden die Kinder auch in den Sommermonaten aufgenommen. Die vom pädagogischen Projekt und den geltenden Vorschriften vorgesehene Fortbildung der Fachkräfte, sieht die Schließung der Horte für einige Tage im Jahr vor: das jeweilige Datum wird an den Amtstafeln der einzelnen Horte angeschlagen.

Sitze

  • DIE SONNE - Mailandstraße 131 - Tel. Nr. 0471 91 15 63
    136 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 24 für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 112 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate
  • DAS SEGELSCHIFF - Venedigerstraße 49 - Tel. Nr. 0471 28 58 62
    76 Plätze für Kinder 3  bis 36 Monate
    davon 12 für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 64 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate
  • DAS AQUARIUM - Parmastraße 10 Tel. Nr. 0471 93 20 99
    44 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 12 für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 32 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate
  • DIE GRILLE - Genuastraße 94 - Tel. Nr. 0471 50 11 80
    42 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 10 für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 32 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate
  • DIE WOLKE - Lagederweg 11 - Tel. Nr. 0471 28 90 46
    20 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 6 für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 14 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate
  • DIE MÖWE - Cl. Augusta- Straße 52/c - Tel. Nr. 0471 26 59 85
    16 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
  • DER PANDABÄR - Gaismairstraße 4 - Tel. Nr. 0471 28 06 78
    16 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
  • DER SCHMETTERLING - St. Johann-Gasse 23/a - Tel. Nr. 0471 98 30 53
    28 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 12 Plätze für Kinder 3 bis 18 Monate und 16 Plätze für Kinder von 19 bis zu 36 Monate
  • DER VIERKLEE - Angela-Nikoletti-Platz 9 - Tel. Nr. 0471  28 34 34
    60 Plätze für Kinder 3 bis 36 Monate
    davon 12 Plätze für Kleinstkinder 3 bis 12 Monate und 48 Plätze für Kinder ab 13 Monate bis zu 36 Monate



Die Familien, die ihre Kinder in einen Hort unterbringen möchten, können nach Vereinbarung eines Termins mit den Betreuungsfachkräften (siehe oben stehende Telefonnummern), die jeweiligen Einrichtungen besichtigen.
Zudem wird jedes Jahr (Anfang April) ein "Tag der offenen Tür" in allen Kinderhorten organisiert.

Der Zugang zum Dienst

Der Zugang erfolgt durch Einreichen eines spezifischen Gesuches. Das Gesuch um Zulassung zum Kinderhort muss auf dem Postwege oder persönlich im zugehörigen Sozialsprengel in Beachtung der unten stehenden Fristen abgegeben werden:

im April für die Aufnahme ab September
von Mai bis Ende Oktober für die Aufnahme im Laufe des Erziehungsjahres (sofern Plätze verfügbar sind)

Nach Abschluss der Einschreibungen für die Aufnahmen ab September, geht das Amt für Familiendienste wie folgt vor:

- es werden meldeamtliche Daten (Familienbögen) eingeholt
- die Rangordnung wird erstellt, die dem Führungskomitee zur Genehmigung unterbreitet wird
- der antragstellenden Familie wird die eventuelle Aufnahme des Kindes in den Kinderhort mitgeteilt.

Die Zugangskriterien

Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder in der Stadt Bozen ansässig sein. In Beachtung der geltenden Vorschriften sehen die Zugangskriterien eine Wertung der Arbeits- und Einkommenssituation der antragstellenden Familie, der Zusammensetzung derselben und all jener Situationen vor, die besondere Notlagen der Familie bescheinigen können (Überfüllung oder Unbewohnbarkeit der Wohnung, Krankheiten, u.s.w.).

Fristen

Die Mitteilung in Bezug auf die Aufnahme des Kindes für die im April eingereichten Gesuche wird den antragstellenden Familien nach Genehmigung der Rangordnung innerhalb 15. Juli bzw. bis zur Besetzung der freien Plätze mit Einschreibebrief zugesandt; sollten im Laufe des Erziehungsjahres Plätze frei werden, werden jene Familien benachrichtigt, die das Gesuch nach dem 30. April und innerhalb Ende Oktober eingereicht haben bzw. Familien, deren Kinder in der vorherigen Rangordnung aus Platzmangel nicht berücksichtigt werden konnten.

Ausgaben zu Lasten der Familien

Der Höchstarif für den Besuch des Kinderhortes wird jährlich von Gemeindeasuschuss festgelegt. Die Ausgabe zu Lasten der Familien wird im Sinne des DLH vom 11.08.2000 Nr. 30 in Beachtung der jeweiligen Einkommenssituation (Einkommen, Vermögen, Ausgaben) und in Beachtung der gewählten Hortbesuchszeit berechnet. Um den genauen Betrag der Ausgabe zu kennen, müssen sich die Familien an den zugehörigen Sozialsprengel wenden.

Adresse