B.S.B. und Bürger

Rechte und Pflichten der Bürger

Der Betrieb für Sozialdienste teilt den Bürgern, die mit den Diensten in Kontakt treten, bestimmte Rechte zu, für deren Beachtung bereits spezifische Mittel eingeführt worden sind. Der Betrieb ist stetig um die Verbesserung des Qualitätsstandards der erbrachten Dienstleistungen bemüht. Im Gegenzug fordert der Betrieb von den Bürgern einen sozialen Einsatz, die aktive Einbindung aller Personen in den Verbesserungsprozess der Lebensqualität der Bürger und die Anerkennung des sozialen Einsatzes auf dem Stadtgebiet.

Die Bürger haben, bei der Inanspruchnahme der Dienste, folgende Rechte:

  • das Recht auf Information: der Bürger hat das Recht, mit vollständigen und verständlichen Informationen über seine Rechte, über die Leistungen auf die er Anrecht hat, sowie über Fristen und Verfahren aufgeklärt zu werden, weiters über die Akten die ihn betreffen, über Beteiligungsquoten an den Dienstkosten und über die geforderten Unterlagen informiert werden; zudem muss der Bürger auf die Folgen hingewiesen werden, die dieser für fehlende, unvollständige oder unwahre Erklärungen tragen muss; der Bürger hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Fachkräfte des Betriebs, die ihm als Bezugspersonen dienen, zu identifizieren.
  • das Recht auf Unparteilichkeit in der Behandlung: der Bürger hat das Recht, von der Verwaltung unparteilich behandelt zu werden, sodass bei der Erbringung von Sozialleistungen niemand bevorzugt wird (jene Fälle ausgenommen, in denen die Regelung des Zugangs zum Dienst den Vorrang vorsieht).
  • das Recht auf Datenschutz: der Bürger hat das Recht auf eine Bearbeitung der eigenen Daten in Beachtung der geltenden Anordnungen im Bereich des Datenschutzes. Er hat demnach das Recht, in Bezug auf den Zweck der Datenerhebung und auf die Bearbeitungsmodalitäten informiert zu werden und zudem alle Rechte geltend zu machen, die dem Bürger von den einschlägigen Gesetzen zugesichert werden. Der Betrieb gewährleistet, dass die eigenen Dienststellen in voller Beachtung der Vertraulichkeit und der menschlichen Würde arbeiten.
  • das Recht auf Transparenz der Verwaltungstätigkeit: der Bürger hat das Recht auf eine transparente Tätigkeit der Verwaltung, die auf Verwaltungsnormen und -verordnungen fußt, in die alle Einsicht nehmen können.
  • das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen: in Beachtung der geltenden Vorschriften im Bereich des Zugangs zu den Verwaltungsunterlagen, hat der Bürger das Recht, in die Unterlagen, die ihn direkt betreffen, Einsicht zu nehmen oder diese zu fotokopieren, da er dadurch ein persönliches und konkretes Eigeninteresse schützt. 


Die Bürger müssen, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen:

  • mit einem korrekten und verantwortungsbewussten Verhalten die Regeln, Verfahren und Öffnungszeiten der Einrichtungen und Dienste beachten und genau die Hinweise des Personals berücksichtigen;
  • die Professionalität der Sozialfachkraft berücksichtigen und dieser mit Vertrauen und einem Willen zur Zusammenarbeit entgegen treten und ihre technischen Entscheidungen annehmen (diese sind immer das Ergebnis einer allgemeinen Billigung auf Betriebsebene); 
  • auf die anderen Betreuten eines Dienstes Rücksicht nehmen und jede Verhaltensweise vermeiden, die Störungen oder Unwohlsein verursachen könnte; die Probleme der anderen Betreuten berücksichtigen und vermeiden, diese zu verletzen oder darüber zu urteilen; sich daran erinnern, dass auch ihre Rechte nur ein Teil eines weitreichenderen Kontextes sind, der von den Rechten aller Betreuten gebildet wird;.
  • anhand der geltenden Vorschriften sich an den Dienstkosten beteiligen;
  • die Fachkräfte als Menschen achten.