Wohneinrichtungen (Altersheime und Pflegeheim)
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Dienstcharta - Wohneinrichtungen für Senioren (2012)
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Die Wohneinrichtungen für Senioren (Alters- und Pflegeheime) sind im Besitz der ISO und UNI-Zertifizierung für Qualitätsmanagement.
Das Altersheim ist eine Einrichtung, die hauptsächlich der Aufnahme von teilweise oder vollkommen pflegebedürftigen Senioren dient während das Pflegeheim ausschließlich vollkommen pflegebedürftige Personen aufnimmt. Beide Wohneinrichtungen verfügen über interne, allgemeine Dienste, spezifische soziale und sanitäre Dienste und über das entsprechende, qualifizierte Personal für die direkte Betreuung und Pflege und für die Freizeit- oder Animationstätigkeiten. In den Wohneinrichtungen werden nicht nur die Gewohnheiten, die Kultur und Sprache der Bewohner respektiert und beachtet, sondern auch die Kontakte zu den Verwandten und zur Außenwelt im Allgemeinen gefördert.
In allen Wohneinrichtungen wird zudem der Seelsorgedienst gewährleistet, der von einem, von der Diözese beauftragten, Priester in allen Landessprachen erbracht wird.
Die sanitäre und diätetische Betreuung wird in Zusammenarbeit mit dem Bozner Sanitätsbetrieb angeboten.
Siehe: Dienstchartas der Alters- und Pflegeheime
Siehe: Reglement zur Führung von Wohneinrichtungen für Senioren
Ansuchen und Rangordnung
Gesuche um Aufnahme:
Es gibt nur ein einziges Gesuch für alle Wohneinrichtungen des Betriebs für Sozialdienste Bozen; das Gesuch muss bei der Dienststelle für Rangordnungen im Altersheim Villa Harmonie, Trientstr. 13 (tel. 0471 320604) eingereicht werden. Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger:
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Informationen und Beratung
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Einstufung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
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Vordrucke für das Gesuch um Aufnahme ins Altersheim oder ins Pflegeheim
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Hilfe beim Ausfüllen der Gesuche
In allen Sozial- und Gesundheitssprengeln und in den Alters- und Pflegeheimen liegt das Reglement zur Führung von Wohneinrichtungen für Senioren auf.
Die Rangordnung für die Wohneinrichtungen:
Es gibt nur eine einzige Rangliste für alle Einrichtungen des Betriebs; die Reihung der/des Ansuchenden wird aufgrund des sozialen und gesundheitlichen Fürsorgebedürfnisses ermittelt. Falls sich der persönliche, soziale und gesundheitliche Zustand ändert, kann um eine Nachprüfung der Ranglistenreihung angesucht werden.
Der Heimbewohner, der in ein anderes Altersheim umziehen möchte, kann darum ansuchen. Sein Ansuchen hat Vorrang vor Neuaufnahmen aus der Rangliste; dem Ansuchen wird im Rahmen der verfügbaren Plätze nachgekommen. Das Ansuchen um Umzug aus nicht betriebseigenen Altersheimen ist auf 25 % der verfügbaren Plätze begrenzt; der vorherige Aufenthalt im nicht betriebseigenen Altersheim muss wenigstens 3 Monate betragen haben. Falls Bürger/innen aus der Rangliste in ein nicht vom Betrieb für Sozialdienste Bozen geführtes Altersheim umziehen wollen, müssen sie vorher beim Sozial- und Gesundheitssprengel Oberau Haslach ansuchen (Tel. Nr. 0471 280235)
Kosten der Einrichtung
Siehe: Dienstcharta - Wohneinrichtungen für Senioren (2011)
Vorübergehende Aufnahme in Wohneinrichtungen
- Dieser Dienst ist entstanden, um einerseits jenen Familien entgegen zu kommen, die täglich einen betagten Verwandten betreuen und andererseits die Forderung der Senioren zu berücksichtigen, die die Erfahrung des Lebens in einer Einrichtung nur für einen begrenzten Zeitraum machen möchten..
- Die Wohneinrichtungen haben für diesen speziellen Dienst eine gewisse Anzahl an Plätzen vorbehalten, die von 5 bis höchstens 10% der insgesamt verfügbaren Plätze geht. Der vorübergehende Aufenthalt kann höchstens 30 Tage dauern. In besonderen und zu begründenden Fällen kann der Aufenthalt allerdings auch 3 Monate dauern
Scheck für persönliche Bedürfnisse
Die betagten Bewohner der Wohneinrichtungen, die über kein bzw. ein zu geringes Einkommen verfügen und nicht imstande sind, die eigenen Bedürfnisse angemessen zu befriedigen, erhalten einen monatlichen Scheck, dessen Betrag anhand des Einkommens errechnet wird.
Gesuch um Tarifergänzung
Das Gesuch um Ergänzung des Tarifs für die Unterbringung in betriebsexternen Einrichtungen.
Diejenigen Senioren, die in betriebsexterne, eventuell auch außerhalb der Stadt Bozen liegende Wohneinrichtungen untergebracht sind und den Tarif weder alleine, noch durch die Mitbeteiligung der Angehörigen bezahlen können, können beim Betrieb für Sozialdienste Bozen ein Gesuch um Tarifergänzung einreichen. Dafür gibt es allerdings zwei Voraussetzungen: zum Einen muss der letzte Wohnsitz der Betreuten in der Stadt Bozen liegen; zum Zweiten müssen die Betreuten für diese Art der Unterbringung für geeignet befunden worden sein.
Adresse
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Dienststelle für Rangordnungen
im Altersheim Villa Harmonie
Trienterstraße 13, Bozen
Tel. 0471 320604