Hauspflegedienst (HPD)
Vorstellung
Die Hauspflege steht jenen Personen zur Verfügung, die teilweise oder vollkommen, physisch oder psychisch unselbständig und daher nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne Hilfe von Außen zu führen. Der Dienst ist darauf ausgerichtet, diesen Personen die Möglichkeit zu geben, in ihrer Wohnung zu verbleiben und dort in Sicherheit zu leben.
Der Dienst wird von Personal mit entsprechender Ausbildung angeboten. Der BSB unterzeichnet Vereinbarungen/Verträge mit Genossenschaften, Vereine oder Unternehmen, um einer größeren Anzahl von Bürgern die Möglichkeit zu bieten, die Leistungen des Hauspflegedienstes bei gleichen Tarifsätzen, die vom BSB angewandt werden, in Anspruch zu nehmen..gif)

Download
Dienstcharta - ''HPD'' Der Hauspflegedienst (2013)
[PDF 347 KB]
Die Dienstleistungen
- Pflege der Person, Körperpflege
- Hilfe im Haushalt
- Wäsche und Einräumen der Kleidung
- Zubereitung der Mahlzeiten (Mensadienst)
- Mahlzeit mit und ohne Transport zum Wohnort "Essen auf Rädern" (wenden Sie sich an den Sozialsprengel im eigenen Stadtviertel).
- Begleitung und Erledigung kleinerer Obliegenheiten
- Aktivierung der vorhandenen Netzressourcen
Der Zugang zum Dienst
Die Inanspruchnahme von Hauspflegeleistungen am Wohnort ist nicht der finanziellen Situation der Antragsteller/innen unterworfen;
Die Hauspflegeleistungen können in Anspruch genommen werden:
1. wenn der Anrechthabende um die Auszahlung des Pflegegeldes ansucht. Er wird dabei vom Einstufungsteam in eine der vier Pflegestufen eingestuft und es wird ihm ein Dienstgutschein zugewiesen.
2. wenn die Nutzer/innen aus dem Krankenhaus entlassen und vom Sozialdienst des Krankenhauses an den Hauspflegedienst verwiesen werden;
3. wenn sich die Nutzer/innen oder ihre Angehörigen direkt an den Sozialsprengel und/oder an den Hauspflegedienst wenden.
Die Bezugspersonen für die Inanspruchnahme von Hauspflegeleistungen sind immer die Einsatzleiter/innen des Hauspflegedienstes, die entweder von den Nutzer/innen (persönlich oder per Telefon), von den Sozialassistenten/innen der Sozialsprengel oder von den Krankenpflegern/innen des Gesundheitssprengels kontaktiert werden
Die Zugangskriterien
Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Bozen haben. Die zuständigen Einsatzleiter/innen erwägen nach einem ersten Informationsgespräch die Durchführung einer Visite am Wohnort, um das Vorhandensein aller notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung der Hauspflegeleistungen zu überprüfen.
Beim Informationsgespräch oder bei der Hausvisite werden die Nutzer/innen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Tarifbegünstigung und über die damit zusammenhängenden, notwendigen Unterlagen informiert.
Alle Hauspflegegesuche werden von den Einsatzleitern/innen bewertet. Diesen obliegt es, nach der Hausvisite die Form der Betreuung und die Anzahl der notwendigen Pflegestunden festzusetzen.
Fristen
Die Fristen hängen von der Art der Bedürfnisse des Antragstelles, der Dringlichkeit der Anträge um Hauspflegeleistungen und von der Verfügbarkeit des in der Wohnzone des Antragstellers zuständigen Personals ab.
Die Kosten des Dienstes
Die Hauspflegeleistungen erfolgen gegen Bezahlung. Die Nutzer/innen tragen in Beachtung der wirtschaftlichen Lage der engeren Familiengemeinschaft zur Zahlung der Tarife für die Hauspflegeleistungen bei. Die erweiterten Familiengemeinschaften sind hingegen nicht zur Beitragszahlung angehalten.
Die Mitbeteiligungsquote wird anhand des „Faktors wirtschaftliche Lage“ ermittelt. Die Quote startet mit einem Mindestbetrag, der linear zum Faktor wirtschaftliche Lage ansteigt und geht bis zur vollständigen Übernahme des Höchsttarifs.
Die finanziellen Aspekte der Dienste und Leistungen sind von Landesgesetzen geregelt, die periodisch akutalisiert werden.
Für die Tarife siehe: Dienstcharta - ''HPD'' Der Hauspflegedienst (2013)