Adoption
Die Dienststelle Adoption Südtirol
Im Juni 2010 hat der Betrieb für Sozialdienste Bozen die Dienststelle Adoption Südtirol eröffnet, die im Auftrag der Autonomen Provinz Bozen diesen Dienst landesweit versieht.
Die Dienststelle koordiniert eine Gruppe von Experten/innen, in deren Aufgabenbereich nicht nur die Feststellung der Eignung eines Ehepaares zur Adoption entfällt (im Auftrag des Jugendgerichts), sondern die darüber hinaus den Adoptiveltern Hilfe und Beratung in allen Fragen rund um die Adoption anbietet.
Das aus vier Sozialassistenten/innen und vier Psychologen/innen bestehende Team der Dienststelle stützt sich in seiner Tätigkeit auf die Prinzipien des aufmerksamen Zuhörens und der Offenheit, immer unter Berücksichtigung der Menschenwürde und im ständigen Bemühen um Gerechtigkeit und Transparenz bei Adoptionsverfahren.
Folder
- Dienststelle Adoption Südtirol
(File pdf, 956 Kilobyte)
- Vorbereitungskurse für interessierte Paare
Der Kurs in deutscher Sprache wird im Bildungshaus Lichtenburg in Nals abgehalten.
Frühjahrskurs 2012: 2.-3. Juni 2012
Herbstkurs 2012: 24.-25. November 2012
Wie erfolt eine nationale oder internationale Adoption?
- Informationsgespräch mit den Fachkräften der Dienststelle Adoption.
- Besuch eines Vorbereitungskurses für die Adoption.
- Das Ehepaar meldet beim Jugendgericht seine Bereitschaft zu einer nationalen und/oder internationalen Adoption an.
- Sind alle eingereichten Unterlagen vollständig, übermittelt das Jugendgericht innerhalb von 15 Tagen den Antrag auf Durchführung der psychosozialen Abklärung an die Dienststelle Adoption Südtirol.
- Innerhalb von 120 Tagen ab Erhalt des an die Dienststelle Adoption Südtirol gerichteten Antrags des Jugendgerichts führen der/die Sozialassistent/in und der/die Psychologe/in die psychosoziale Abklärung mit dem Ehepaar durch und übermitteln dem Jugendgericht den entsprechenden Bericht.
- In den zwei darauf folgenden Monaten erlässt das Jugendgericht, wenn es keine weiteren Abklärungen für notwendig erachtet, nach Anhörung des Ehepaares durch den/die ehrenamtliche/n Richter/in das Dekret über die Eignung oder Nicht-Eignung zu einer Adoption.
- Im Falle einer internationalen Adoption ist das antragstellende Ehepaar verpflichtet, innerhalb eines Jahres ab Erlass des oben genannten Dekretes eine offiziell ermächtigte Vermittlungsstelle mit der Einleitung des eigentlichen Adoptionsverfahrens zu beauftragen.
- Im Falle einer nationalen Adoption wählt das Jugendgericht aus dem Verzeichnis der adoptionsbereiten Ehepaare jenes aus, welches den Bedürfnissen des Kindes am ehesten gerecht wird. Es ist auch möglich, zu verschiedenen Zeitpunkten und bei verschiedenen Jugendgerichten mehrere Anträge einzureichen, wobei allerdings alle vorher bereits angerufenen Gerichte darüber in Kenntnis zu setzen sind. Der Antrag verfällt nach drei Jahren und kann erneuert werden.
Bei internationalen Adoptionen folgt auf die Ankunft des Kindes in Italien die Phase der sogenannten Post-Adoption, während bei einer nationalen Adoption nach der Zuteilung des Kindes zu einem adoptionswilligen Ehepaar die voradoptive Anvertrauung beginnt. Sowohl die Post-Adoption als auch die voradoptive Anvertrauung dauern jeweils rund ein Jahr, und am Ende dieser Phase verfasst der/die Sozialassistent/in einen entsprechenden Bericht für das Jugendgericht.
Aufgaben der Dienststelle Adoption
- Informationsgespräche für interessierte Paare.
- Durchführung – im Auftrag des Jugendgerichts – der psychosozialen Abklärung mit jenen Ehepaaren, die sich zu einer nationalen oder internationalen Adoption bereit erklärt haben.
- Durchführung – im Auftrag des Jugendgerichts – der psychosozialen Abklärung bei Adoptionen in Sonderfällen.
- Ausarbeitung bei nationalen und internationalen Adoptionen des sozialen Berichtes in der Postadoption, und Übermittlung desselben an das Jugendgericht und/oder an die autorisierten Vermittlungsstellen.
- Psychologische und soziale Unterstützung der Ehepaare in der gesamten Zeit vor und nach der Adoption.
- Unterstützung der Ehepaare in der Zeit, in der sie auf das Kind warten.
- Zusammenarbeit mit dem Jugendgericht, den autorisierten Vermittlungsstellen und dem Amt für Familie, Frau und Jugend der Abteilung Familie und Sozialwesen der Autonomen Provinz Bozen.
- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten sozialen Institutionen und Fachdiensten.
- Unterstützung für adoptierte Erwachsene bei der Suche nach Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie.
- Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Adoption.
- Organisation von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema Adoption.
Warum ist es wichtig, an einem Vorbereitungskurs für die Adoption teilzunehmen?
Die Dienststelle für Personalentwicklung der Abteilung Familie und Sozialwesen der Autonomen Provinz Bozen, organisiert gezielte Vorbereitungskurse für adoptionsbereite Ehepaare, bei denen nicht nur Informationen zum Thema Adoption vermittelt, sondern die Ehepaare auch in folgenden Aspekten begleitet werden:
- In der bewussten Wahrnehmung der Adoption als Entscheidung des Paares;
- Im Bewusstsein der eigenen Gründe für eine Adoption;
- In der Vermittlung von Wissen über Adoptivkinder und ihre Herkunft.
Die Teilnahme an diesem Kurs sollte möglichst vor Einreichen der sogenannten Bereitschaftserklärung beim Jugendgericht erfolgen.
Für weitere Informationen:
Autonome Provinz Bozen-Abteilung Familie und Sozialwesen
Dienststelle für Personalentwicklung
Tel. 0471 41 82 22
Fax 0471 41 82 29
Die psychosoziale Abklärung
Die Dienststelle Adoption führt die psychosoziale Abklärung im Auftrag des Jugendgerichts durch. Diese Abklärung soll als Teil des Weges hin zu einer Adoption die Entwicklung einer bewussten Adoptivelternschaft ermöglichen. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Interesse des Kindes. Falls es notwendig sein sollte, arbeitet die Dienststelle zur Abklärung psychologischer Fragen mit den entsprechenden Fachkräften der Familienberatungsstellen Lilith, Ehe und Erziehungsberatung Südtirol sowie P.M. Kolbe zusammen.
Die psychosoziale Abklärung ist folgendermaßen aufgebaut:
- 3-4 Einzel- und/oder Paargespräche mit dem/der Sozialassistenten/in
- 3-4 Einzel- und/oder Paargespräche mit dem/der Psychologen/in
- Weitere, je nach spezifischer Situation der Familie zu definierende Einzel- oder Paargespräche (z. B. wenn auch weitere Familienmitglieder mit dem Ehepaar leben)
- 1 Hausbesuch
Das erste und das letzte Gespräch mit dem Ehepaar werden jeweils vom/von der Sozialassistenten/in und dem/der Psychologen/in gemeinsam geführt. Alle anderen Gespräche können als Einzel- oder Paargespräche mit beiden oder nur einem Mitarbeiter/innen der Dienststelle Adoption Südtirol stattfinden. Beim letzten Treffen lesen der/die Sozialassistent/in und der/die Psychologe/in gemeinsam mit dem Ehepaar den psychosozialen Bericht, bevor dieser dann dem Jugendgericht übermittelt wird.
Abklärungsdauer
Nach erfolgter Beauftragung durch das Jugendgericht muss die Abklärung im Sinne der einschlägigen Gesetzesbestimmungen – wie vom Gesetz Nr. 184/83 vorgesehen – innerhalb von 120 Tagen erfolgen (in Ausnahmefällen ist ein Aufschub dieser Frist möglich).
Falls es während der Abklärung zu wichtigen Veränderungen wie z. B. einer Schwangerschaft, einem Trauerfall oder einer schweren Erkrankung kommen sollte, wird das Team gemeinsam mit dem Ehepaar darüber entscheiden, ob der Prozess fortgesetzt oder zeitweise ausgesetzt wird.
Nach Erhalt des Berichtes beruft das Jugendgericht die adoptionswilligen Ehepaare über eine/n ehrenamtlichen Richter/in ein. Innerhalb der nächsten 2 Monate erlässt das Jugendgericht das Dekret zur Eignung oder Nicht-Eignung zu einer Adoption; falls notwendig, kann das Gericht auch weitere Untersuchungen anfordern.
Gesetzesgrundlagen
- Gesetz Nr. 184/1983 "Recht des Minderjährigen auf eine Familie"(*)
- Gesetz Nr. 149 vom 28. März 2001: „Abänderung von Gesetz Nr. 184 vom 4. Mai 1983 zur Regelung von Adoption und Pflegeanvertrauung von Minderjährigen”
- Landesgesetz Nr. 2/2002 "Maßnahmen für die Adoption von minderjährigen Kindern in Südtirol"
- Gesetz Nr. 476 vom 31. Dezember 1998: „Ratifizierung und Durchführung der Konvention über den Schutz der Kinder und die Kooperation im Bezug auf die internationale Adoption, die in Den Haag am 29. Mai 1993 abgeschlossen wurde. Änderungen zum Gesetz Nr. 184 vom 4. Mai 1983 zur Adoption von ausländischen Kindern”.
Nationale Adoption
Alle als geeignet erachteten Ehepaare werden in eine eigene Liste beim Jugendgericht aufgenommen, aus der jeweils jenes Paar gewählt wird, das den Bedürfnissen des Kindes am besten entspricht.
- Es können auch mehrere Anträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Jugendgerichten eingereicht werden. In diesem Fall sind alle bereits bisher angerufenen Gerichte darüber zu informieren.
- Der Antrag verfällt nach drei Jahren und kann erneuert werden.
Internationale Adoption
Nach Erhalt des Eignungsbescheides für eine internationale Adoption muss sich das Ehepaar innerhalb eines Jahres an eine ermächtigte Körperschaft wenden, die eine Vermittlerrolle zwischen dem Herkunftsland des Kindes und dem adoptionsbereiten Paar übernimmt.
Gegen ein Dekret über die Nicht-Eignung zur Adoption kann beim Oberlandesgericht Berufung eingereicht werden.
Paare, welche auf eine nationale oder internationale Adoption warten, können sich gerne für Informationen oder Gespräche an die Dienststelle wenden.
Post-Adoption
Wie gesetzlich vorgesehen, unterstützt die Dienststelle Adoption die Ehepaare nach internationalen Adoptionen (in der Phase der sogenannten Post-Adoption) und nach nationalen Adoptionen (während der voradoptiven Anvertrauung). Die Unterstützung richtet sich nach den vom/von der Sozialassistenten/in erhobenen spezifischen Bedürfnissen der Familie.
Die Begleitung durch einen/eine Psychologen/in erfolgt auf Anfrage des/der Sozialassistenten/in oder der Adoptiveltern.
Adoptierte Kinder in Kindergärten und Schulen
Eine Hilfestellung bietet Eltern, Fachkräften und Lehrpersonen der Leitfaden "Gemeinsam Begleitung gestalten - Aufnahme adoptierter Kinder in Kindergärten und Schulen".
http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/kindheit-familie/1859.asp
http://www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/progetti/1860.asp#anc2305
Kontaktadressen der Dienststelle
Direktion
Sozialsprengel Gries-Quirein
Dr. Rebekka Erlacher - rebekka.erlacher@sozialbetrieb.bz.it
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna, 12 - Bozen
Tel. 0471 27 95 92
Fax 0471 40 47 58
e-mail: sprengelgries@sozialbetrieb.bz.it
Parteienverkehr der Dienststelle nach Vereinbarung
Hautpsitz
Dienststelle Adoption Südtirol, Vittorio-Veneto-Str. 5 - Bozen
Sozialassistentinnen:
Dr. Dagmar Hafner - dagmar.hafner@sozialbetrieb.bz.it, Tel. 0471 46 96 84
Dr. Cristina Contini - cristina.contini@sozialbetrieb.bz.it, Tel. 0471 40 19 29
Fax 0471 407681
e-mail: adoption@sozialbetrieb.bz.it
Internetseite: www.sozialbetrieb.bz.it
Außenstellen
Interessierte Paare der jeweiligen Bezirksgemeinschaften können sich wie folgt an die angegebenen Außenstellen wenden:
Bezirksgemeinschaft Vinschgau, Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
Sozialsprengel Naturns, Gustav-Flora-Str. 8 - Naturns
Sozialassistentin: Frau Susanne Höller - susanne.hoeller@bzgbga.it
Tel. 0473 67 18 42 oder 0473 67 18 00
Fax 0473 67 18 01
e-mail: adoption-adozione@bzgbga.it
Bezirksgemeinschaft Eisacktal - Bezirksgemeinschaft Pustertal - Bezirksgemeinschaft Wipptal
Sozialassistentin: Frau Hilda Profanter - hilda.profanter@bzgeis.org
Bahnhofstr. 27, Brixen
Tel. 0472 82 05 94
Fax 0472 82 05 99
e-mail: adoption-adozione@bzgeis.org
Nützliche Adressen
Familienberatungsstellen
Familienberatungsstelle P. M. Kolbe
Mendelgasse 19, Bozen
Tel. 0471 40 19 59 Fax 0471 46 91 38
e-mail: kolbebolzano@yahoo.it
Familienberatungsstelle Lilith
Marlingerstr. 29, Meran
Tel 0473 21 25 45 Fax 0473 23 42 13
e-mail: info.lilith@yahoo.it
Familienberatungsstelle Ehe- und Erziehungsberatung Südtirol
Sparkassenstr. 13, Bozen
Tel. 0471 97 35 19 Fax 0471 98 16 47
e-mail: bozen@familienberatung.it
Jugendgericht Bozen
Freiheitsstr. 23, Bozen
Tel. 0471 22 64 79 Fax 0471 22 64 71
e-mail: cancelleria.civile.tribmin.bolzano@giustizia.it (nur für Informationen)
Verein Südtiroler Adoptiv- und Pflegeeltern
Dr. Streiter 1/b, Bozen
Tel. 0471 98 02 37 Fax 0471 32 94 57
e-mail: sekretariat@adoption.bz.it
Internetseite: www.adoption.bz.it
Kommission für internationale Adoptionen
Autonome Provinz Bozen: Abteilung Familie und Sozialwesen - Amt für Familie, Frau und Jugend
Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, Bozen
Tel. 0471 41 82 31 Fax 0471 41 82 49
e-mail: familie.frau-jugend@provinz.bz.it
Für eine aktuelle Liste der offiziell ermächtigten Vermittlungsstellen klicken sie bitte hier: Liste
Autorisierte Vermittlungsstellen mit operativen Sitz in Bozen:
AiBi - Amici dei bambini
Eisackstraße 6, 39100 Bozen
Tel. 0471 30 10 36 - Fax 0471 13 01 03 6
e-mail: bolzano@aibi.it
Amici trentini
Carducci Straße 9, 39100 Bozen
Tel. 0471 32 41 65
e-mail: bolzano@amicitrentini.it
ASA - Associazione Solidarietà Adozioni
Schlachthofstraße 65, 39100 Bozen
Tel. + Fax 0471 170 50 17
e-mail: sedebolzano@casa-catania.org
Formulare für Adoptionsantrag
Nationale Adoption
Adoptionsantrag (Art. 22 L. 184/83) (pdf)
Liste der Unterlagen, die dem Adoptionsantrag beizulegen sind (pdf)
Internationale Adoption
Erklärung der Adoptionsbereitschaft mit Antrag auf Eignungserklärung (pdf)
Liste der Unterlagen, die der Eignungserklärung beizulegen sind (pdf)
Wichtig: Ehepaare, die gleichzeitig Antrag auf nationale und internationale Adoption stellen möchten, brauchen lediglich die vorgesehenen Unterlagen für die Bereitschaftserklärung zur internationalen Adoption beifügen. Diese gelten dann für beide Anträge.